Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand 01.07.2020
Mit Ihrer Reservierungsanfrage bestätigen Sie die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, diese werden Vertragsbestandteil bei verbindlicher Bestätigung der Buchungsanfrage.
Allgemeines
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden als AGB bezeichnet) regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Mieter und der Inhaberin des Mietfotostudios Frankenstudio-Brunner, Frau Inge Brunner, Alte Früher Straße 9, 90556 Cadolzburg (im Folgenden als „Vermieterin“ bezeichnet). Sie gelten für alle durch das Frankenstudio-Brunner durchgeführten Aufträge, Lieferungen, Seminare und sonstigen Leistungen (im Folgenden unter „Leistungen“) zusammengefasst.
Durch die verbindliche Buchung erkennt der Mieter diese AGB ausdrücklich als Vertragsgegenstand an.
Abweichende Regelungen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. Gleiches gilt für die Aufhebung dieser Schriftformklausel.
Der Mietvertrag zwischen Mieter und Vermieter wird rechtskräftig, sobald dem Mieter die Buchungsbestätigung per E-Mail bzw. Fax zugestellt wurde.
Ergänzend zu den AGB gilt die als Anlage beigefügte Hausordnung, welche zusätzlich im Studio aushängt.
Überlassung / Nutzung
Der Mieter hat sich gegenüber der Vermieterin (bzw. deren Vertreter) vor der Studioübergabe durch die Vorlage eines gültigen Personalausweises zu identifizieren. Der Mieter willigt in die Anfertigung einer Fotokopie der vorgelegten Ausweisdokumente ein.
Der Mieter sowie sämtliche von ihm ins Studio eingelassenen Begleitpersonen nutzen das Studio und sämtliche Einrichtungen auf eigene Gefahr. Der Mieter bestätigt mit dem Vertragsabschluss, dass er über alle notwendigen Fachkenntnisse verfügt, die zum gefahrlosen Arbeiten in einem Fotostudio notwendig sind. Die Begleitpersonen sind diesbezüglich durch den Mieter zu unterweisen bzw. anzuleiten.
Dem Mieter obliegt beim Mietantritt die Prüfung der ordnungsgemäßen Beschaffenheit und Funktion der Mietsache. Werden Mängel nicht unmittelbar gerügt , gelten die Räumlichkeiten und alle mitvermieteten Gegenstände als vertragsgemäß abgenommen.
Die mitvermieteten Gegenstände und Studioteile dürfen nur innerhalb der gemieteten Räumlichkeiten verwendet werden.
Im gesamten frankenstudio-brunner herrscht absolutes Rauchverbot.
Beschädigungen jedweder Art sind dem Vermieter unverzüglich, spätestens bei Mietende, bekannt zu geben.
Für Privatgegenstände des Mieters oder dessen Begleitpersonen haftet der Vermieter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.
Die Weitervermietung oder Überlassung des Mietgegenstands an Dritte ist ausdrücklich untersagt.
Der Zutritt zu Räumlichkeiten, die als „privat“ bzw. „Lager“ gekennzeichnet sind, ist nicht gestattet.
Die Mitnahme von Kindern sowie Tieren in das Studio ist nur unter permanenter Aufsicht zulässig. Sie sind von allen Gefahrenquellen sowie den technischen Anlagen fernzuhalten.
Die zweckentfremdete Nutzung der Räumlichkeiten des frankenstudio-brunner und/oder technischer Einrichtungen ist nicht gestattet. Die Verwendung von Materialien und/oder Hilfsmitteln, bei denen das Risiko einer Beschädigung oder Verunreinigung von Studioflächen oder Geräten oder eine Gefährdung von Menschen (oder Tieren) besteht, ist streng verboten. Das schließt elementare Materialien wie Sand, Farbpulver, Kerzen, Wasser, Feuer etc. sowie alle pyrotechnischen Anlagen ausdrücklich ein. Ausnahmegenehmigungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch die Vermieterin. Der Kunde hat die bestehenden Arbeits- und Betriebsanordnungen, sowie alle behördlichen und gesetzlichen Anordnungen, Auflagen und Vorschriften (insbesondere auch zur Unfallverhütung) zu beachten und zu befolgen.
Verstöße gegen geltendes Gesetz bzw. gesetzliche und gesetzesähnliche Auflagen sowie diesen Vertrag und die beigefügte Hausordnung führen zu Hausverbot. Eine Rückzahlung der Miete ist ausgeschlossen. Der Vermieter behält sich vor, Strafanzeige zu erstatten.
Nach Beendigung der Vertragsdauer sind die angemieteten Räume sowie die sanitären Anlagen durch den Kunden aufgeräumt und gereinigt und somit in den ursprünglichen Zustand zu versetzen.
Der Vermieter behält sich das Hausrecht für alle dem Mieter zur Nutzung überlassenen Räumlichkeiten vor. Die ungestörte Arbeit des Kunden wird sichergestellt, der Zutritt des Vermieters ist dessen ungeachtet jederzeit hinzunehmen.
Haftung
Die Nutzung aller im Studio befindlichen Geräte und Ausrüstungsgegenstände, inklusive Leitern, Gerüsten sowie sonstigen Vorrichtungen geschieht auf eigene Gefahr.
Der Mieter haftet für alle Schäden (inkl. Mietausfall), die von ihm oder von ihm ins Studio eingelassene Begleitpersonen schuldhaft verursacht werden. Verschleißbedingte Schäden sind ausgenommen.
Der Mieter haftet ferner für alle schuldhaft verursachten Sach- und Personenschäden, die in mittelbarem und unmittelbarem Zusammenhang mit der Studionutzung während der Mietdauer stehen.
Der Mieter verpflichtet sich, die Mietsache inklusive aller überlassenen Ausrüstungsgegenstände pfleglich zu behandeln. Er ist nicht befugt, Änderungen an der Mietsache vorzunehmen.